Antragsfrist auf Einrichtung eines Habilitationsfonds endet am 23. Februar
Alle Personen, die an der Universität Passau als Habilitierende angenommen sind, können ein eigenes Budget in Höhe von 1.500 Euro jährlich beantragen.
Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre gewährt und bei einer erfolgreichen Zwischenevaluierung über die gesamte Dauer des Habilitationsverfahrens fortgeführt. Das Budget wird auf einer eigenen Kostenstelle zugewiesen und kann für forschungsbezogene Ausgaben (Reisekosten, Literatur, IT-Bedarf, Druck- und Kopierkosten, Personalausgaben für studentische Hilfskräfte) verwendet werden. Noch bis 23. Februar kann ein Online-Antrag auf Einrichtung des Habilitationsfonds beantragt werden. Die Förderung wird im Rahmen der universitären Mittelverteilung im Sommer 2025 zur Verfügung gestellt.
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