Über das Graduiertenzentrum fördert die Universität Passau – nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Publikation von Dissertations- und Habilitationsschriften – die Veröffentlichung von exzellenten Qualifikationsarbeiten durch die Gewährung eines Publikationszuschusses. Hiermit kommt die Universität Passau dem Wunsch von Nachwuchswissenschaftlern nach, die in den Fächern unterschiedlichen Publikationskulturen bei Dissertationen und Habilitationen entsprechend zu würdigen.
Die Publikationsförderung der Universität Passau richtet sich an Promovierende und Habilitierende, welche während der Anfertigung ihrer Dissertations- oder Habilitationsschrift, überwiegend Mitglied der Universität Passau waren. Es handelt sich entweder um eine Dissertationsschrift, die an der Universität Passau mit Bestnote bewertet ist, oder um eine an der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift. Die Bezuschussung beträgt höchstens 1.500€.
Der Zuschuss umfasst:
Der Zuschuss der Universität ist nachrangig einzusetzen. Zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen.
Die Publikationsföderung kann nur an die Geförderten selbst ausgezahlt werden. Eine direkte Auszahlung des Publikationszuschusses an den Verlag oder Lektoratsdienst ist nicht möglich!
Schauen Sie sich zunächst sorfältig die Förderkriterien an und überprüfen Sie, ob eine Publikationsförderung für Sie in Frage kommt.
Um eine Publikationsförderung der Universität Passau in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie insbesondere die folgenden zwei Kriterien erfüllen:
Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Richtlinien der Universität Passau über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Publikation von Dissertations- und Habilitationsschriften. Nur diese sind verbindlich. Alle Informationen auf unserer Webseite dienen nur der vereinfachten Darstellung und der Zusammenfassung.
Der Zuschuss umfasst:
höchstens jedoch 1.500 Euro. Der Zuschuss der Universität ist nachrangig einzusetzen. Zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen.
Die Abteilung Forschungsförderung und das Graduiertenzentrum stellen Ihnen überdies weitere fachbereichsspezifische Informationen zu universitären und universitätsexternen Publikationsmitteln bereit.
Eine Antragstellung ist als Online-Antrag oder per Post möglich. Bereits vor dem Druck der Publikation und bis drei Monate nach Rechnungstellung durch den Verlag können Sie einen Antrag auf Publikationsförderung an die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums stellen.
Durch das Klicken auf den Button gelangen Sie automatisch zum Online-Antragsformular auf dieser Seite. Im Rahmen des Online-Antrages werden Sie dann an den entsprechenden Stellen gebeten, Ihre Angaben zu tätigen und Ihre Anlagen hochzuladen.
Bitte laden Sie sich unser Antragsformular als PDF herunter.
Füllen Sie dieses bestenfalls direkt am PC als PDF-Formular aus und drucken Sie dieses bitte einseitig aus. Sollte das Ausfüllen als PDF-Formular nicht möglich sein, drucken Sie dieses bitte einseitig aus und füllen Sie dieses bitte leserlich aus. Unterschreiben Sie bitte Ihren ausgedruckten Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte alle im vorherigen Schritt hergerichteten Anlagen sowie die Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson bei und schicken Sie Ihren Antrag an: