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Publikationsförderung

Über das Graduiertenzentrum fördert die Universität Passau – nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Publikation von Dissertations- und Habilitationsschriften – die Veröffentlichung von exzellenten Qualifikationsarbeiten durch die Gewährung eines Publikationszuschusses. Hiermit kommt die Universität Passau dem Wunsch von Nachwuchswissenschaftlern nach, die in den Fächern unterschiedlichen Publikationskulturen bei Dissertationen und Habilitationen entsprechend zu würdigen.

Wer kann sich auf die Publikations­förderung bewerben?

Die Publikationsförderung der Universität Passau richtet sich an Promovierende und Habilitierende, welche während der Anfertigung ihrer Dissertations- oder Habilitationsschrift, überwiegend Mitglied der Universität Passau waren. Es handelt sich entweder um eine Dissertationsschrift, die an der Universität Passau mit Bestnote bewertet ist, oder um eine an der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift. Die Bezuschussung beträgt höchstens 1.500€.

Der Zuschuss umfasst:

  • die nicht gedeckten Publikationskosten und/oder
  • die nicht gedeckten Lektoratskosten, sofern die Veröffentlichung nicht in der Muttersprache der Antragssteller erfolgte

Der Zuschuss der Universität ist nachrangig einzusetzen. Zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen.

Antragsstellung

  • Bereits vor dem Druck der Publikation und bis drei Monate nach Rechnungstellung durch den Verlag können Sie einen Antrag auf Publikationsförderung an die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums per Post richten oder den Antrag online einreichen.
  • Der Zuschuss wird jedoch erst nach dem Druck der Publikation ausgezahlt. Bitte legen Sie hierfür die gegebenenfalls noch fehlenden Nachweise, wie beispielsweise Verlagsrechnungen, vor.
  • Die Publikation muss den folgenden Vermerk enthalten: "Veröffentlicht mit finanzieller Unterstützung der Universität Passau.".
  • Wichtige Details zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinien der Publikationsförderung

Auszahlung der Publikationsförderung

Die Publikationsföderung kann nur an die Geförderten selbst ausgezahlt werden. Eine direkte Auszahlung des Publikationszuschusses an den Verlag oder Lektoratsdienst ist nicht möglich!

Der Weg zur Bewerbung

Schritt 1: Förderkriterien

Schauen Sie sich zunächst sorfältig die Förderkriterien an und überprüfen Sie, ob eine Publikationsförderung für Sie in Frage kommt.

Um eine Publikationsförderung der Universität Passau in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie insbesondere die folgenden zwei Kriterien erfüllen:

  1. Sie waren in dem Zeitraum, in dem Sie die Dissertations- oder Habilitationsschrift angefertigt haben, überwiegend Mitglied der Universität Passau.
  2. Es handelt sich entweder um eine Dissertationsschrift, die an der Universität Passau mit Bestnote bewertet ist, oder um eine an der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift.

Schritt 2: Richtlinien

Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Richtlinien der Universität Passau über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Publikation von Dissertations- und Habilitationsschriften. Nur diese sind verbindlich. Alle Informationen auf unserer Webseite dienen nur der vereinfachten Darstellung und der Zusammenfassung.

Schritt 3: Finanzierungs­überlegungen

Der Zuschuss umfasst:

  • die nicht gedeckten Publikationskosten und/oder
  • die nicht gedeckten Lektoratskosten,  sofern die Veröffentlichung nicht in der Muttersprache der Antragsstellerin oder des Antragsstellers erfolgte,

höchstens jedoch 1.500 Euro. Der Zuschuss der Universität ist nachrangig einzusetzen. Zunächst sind andere Förderungen zur Finanzierung heranzuziehen.

Die Abteilung Forschungsförderung und das Graduiertenzentrum stellen Ihnen überdies weitere fachbereichsspezifische Informationen zu universitären und universitätsexternen Publikationsmitteln bereit.

Schritt 4: Anlagen­erstellung

  • Antrag auf Publikationsförderung,
  • Bestätigung, dass die Antragsteller in dem Zeitraum, in dem die Dissertations- oder Habilitationsschrift angefertigt wurde, überwiegend
    Mitglied der Universität Passau waren (Dokument zur Annahme als Doktorand/Doktorandin, Immatrikulationsbescheinigungen oder Arbeitsverträge) und
  • bei Dissertationen: Nachweis der mit Bestnote bewerteten Arbeit oder
  • bei Habilitationen: entsprechende Vorabbescheinigung beziehungsweise die Habilitationsurkunde.

Schritt 5: Antragstellung

Eine Antragstellung ist als Online-Antrag oder per Post möglich. Bereits vor dem Druck der Publikation und bis drei Monate nach Rechnungstellung durch den Verlag können Sie einen Antrag auf Publikationsförderung an die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums stellen.

Falls Sie Ihren Antrag direkt als Online-Antrag stellen möchten:

Durch das Klicken auf den Button gelangen Sie automatisch zum Online-Antragsformular auf dieser Seite. Im Rahmen des Online-Antrages werden Sie dann an den entsprechenden Stellen gebeten, Ihre Angaben zu tätigen und Ihre Anlagen hochzuladen.

Falls Sie Ihren Antrag per Post stellen möchten:

Bitte laden Sie sich unser Antragsformular als PDF herunter.

Füllen Sie dieses bestenfalls direkt am PC als PDF-Formular aus und drucken Sie dieses bitte einseitig aus. Sollte das Ausfüllen als PDF-Formular nicht möglich sein, drucken Sie dieses bitte einseitig aus und füllen Sie dieses bitte leserlich aus. Unterschreiben Sie bitte Ihren ausgedruckten Antrag.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte alle im vorherigen Schritt hergerichteten Anlagen sowie die Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson bei und schicken Sie Ihren Antrag an:

Das Graduiertenzentrum
Universität Passau
94030 Passau

Ihre Ansprechperson

Aniane Semeraro
Aniane Semeraro
Nikolastraße 12
94032 Passau

Richtlinien Publikationsförderung

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