Der Austausch ist von zentraler Bedeutung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeiten, für Reisen und Forschungsaufenthalte eine Unterstützung zu bekommen.
Die Universität Passau unterstützt mittels eines Reisekostenzuschusses von maximal zwei Drittel der anfallenden Kosten (bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinien über die Gewährung von Reiskostenzuschüssen) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität, die einen aktiven Beitrag (Vortrag, Poster oder Präsentation) bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung im In- oder Ausland leisten.
Da die Auszahlung der Reisekostenerstattung in einigen Fällen mit einer Wartezeit von mehreren Monaten verbunden ist, empfehlen wir Ihnen einen Vorschuss zu beantragen.
Die Reisekostenförderung des Graduiertenzentrums wird aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nach folgenden Kriterien vergeben:
Wir empfehlen Ihnen frühzeitig stornierbare Angebote zu buchen, um die Reisekosten zu reduzieren.
Nehmen Sie gerne im Vorfeld Kontakt mit uns auf, um Ihre Förderchancen zu besprechen!
Die Reisekostenförderung dient der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Daher werden im Rahmen der begrenzten verfügbaren Haushaltsmittel vorrangig Promovierende und Postdocs gefördert. Postdocs können nach der derzeit gültigen Richtlinie bis zu 24 Monate nach Ihrer Promotion gefördert werden. Promovierte sollten daher dem Antrag eine Kopie ihrer Promotionsurkunde beifügen.
Habiltierende sind dazu aufgefordert Ihren Habilitationsfond für Reisekosten zu verwenden und können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Habilitierte und Juniorprofessorinnen und -professoren können in der Regel keine Förderung erhalten.
Die Reisekostenförderung der Universität Passau soll nur als nachrangige Förderung dienen. Die Verfügbarkeit von Lehrstuhlmittel und externen Fördermittel soll vorab geprüft werden. Bitte informieren Sie sich über die Kriterien, nach denen die Reisekostenförderung vergeben wird.
Für Habiltierende gilt, dass zunächst auch die Mittel aus dem eigenen Habilitations-Fonds ausgeschöpft werden sollten.
Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung einer international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert, gefördert werden.
Teilnahmen an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte.
Ein Hinweis vorab: Ein vollständiger Antrag muss vor Reiseantritt in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingegangen sein.
Schauen Sie sich zunächst sorgfältig die Förderkriterien an. Mit Hilfe der nächsten Schritte werden wir versuchen, Sie auf möglichst alle relevanten Voraussetzungen, Aspekte und Überlegungen aufmerksam zu machen.
Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Richtlinien zur Gewährung von Reisekostenzuschüssen. Nur diese sind verbindlich. Alle Informationen auf unserer Webseite dienen nur der vereinfachten Darstellung und der Zusammenfassung.
Um einen Antrag auf einen Reisekostenzuschuss stellen zu können, müssen Sie einer der folgenden Statusgruppen angehören.
Planen Sie bitte vor Antragstellung, wie Sie Ihre Reise finanzieren werden. Bedenken Sie dabei bitte folgende Punkte:
Bitte beachten Sie: Mithin müssen Sie im Falle fehlender anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten damit rechnen, eventuell den Rest in Höhe von einem Drittel der anfallenden Reisekosten, welches nicht durch das Graduiertenzentrum übernommen werden kann, aus privaten Mitteln zu finanzieren.
Hinweis: Etwaige private Ausgaben im Rahmen des Eigenanteils können teilweise steuerlich abgesetzt werden.
Dies wird durch eine Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson belegt (dazu sogleich im nächsten Schritt).
Es kann nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung einer international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung mit einem Beitrag, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert, gefördert werden. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie dieses Kriterium erfüllen.
Folgende Teilnahmeformen können daher leider nicht gefördert werden: Teilnahmen an Lehrveranstaltungen wie Kursen, Seminaren und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte.
Bitten Sie möglichst frühzeitig Ihre Betreuungsperson, unser Stellungnahme-Formular, in dem die eigenständige wissenschaftliche Leistung sowie die Bedeutung der Veranstaltung dargelegt wird, auszufüllen. Bedenken Sie bitte, dass das Risiko eines nicht rechtzeitigen Eingangs der Stellungnahme in jedem Fall bei Ihnen liegt: Ihr Antrag muss vollständig vor Reiseantritt in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingehen.
Tipp 1: Wenn Sie Ihren Antrag über das Online-Formular einreichen, können Sie die Stellungnahme auch durch das Graduiertenzentrum bei Ihrer Betreuungsperson anfordern lassen.
Tipp 2: Falls Ihnen die Stellungnahme zum Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung lediglich noch nicht ausgefüllt vorliegt, können Sie es (spätestenfalls!) bis zum Reiseantritt nachreichen.
Richten Sie die notwendigen Anlagen her:
Eine Antragstellung ist als Online-Antrag oder per Post möglich und muss bis spätestens zum Reiseantritt in der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingehen.
Durch das Klicken auf den Button gelangen Sie automatisch zum Online-Antragsformular auf dieser Seite. Im Rahmen des Online-Antrages werden Sie dann an den entsprechenden Stellen gebeten, Ihre Angaben zu tätigen und Ihre Anlagen hochzuladen.
Bitte laden Sie sich unser Antragsformular als PDF herunter.
Füllen Sie dieses bestenfalls direkt am PC als PDF-Formular aus und drucken Sie dieses bitte einseitig aus. Sollte das Ausfüllen als PDF-Formular nicht möglich sein, drucken Sie dieses bitte einseitig aus und füllen Sie dieses bitte leserlich aus. Unterschreiben Sie bitte Ihren ausgedruckten Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte alle im vorherigen Schritt hergerichteten Anlagen sowie die Stellungnahme Ihrer Betreuungsperson bei und schicken Sie Ihren Antrag an:
Bitte beachten Sie: Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität Passau müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Dienst-/Fortbildungsreise bei der Personalabteilung stellen und das Feld "Fortbildungsreise" ankreuzen.
Sie müssen insbesondere folgende vier Kriterien erfüllen, um grundsätzlich einen Antrag auf Reisekostenzuschuss beim Graduiertenzentrum stellen zu können:
1. Sie sind Mitglied der Universität Passau und gehören einer der folgenden Statusgruppen an:
2. Die bereiste Veranstaltung wird von einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung ausgerichtet.
3. Sie nehmen an der Veranstaltung aktiv mit einem Beitrag (Präsentation, Vortrag) teil, der eine eigenständige wissenschaftliche Leistung repräsentiert (nicht: Teilnahme an Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare und Kolloquien oder Organisationsfunktionen wie Moderationen, Einführungen und Grußworte).
4. Sie reichen Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre Reise beginnen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bitte richten Sie den Antrag auf Erstattung der Reisekosten (Abrechnung) spätestens sechs Monate nach der Veranstaltung direkt an die Personalabteilung, Referat VIII/4, Bereich Dienst- und Fortbildungsreisen.
Wir bitten Sie, die folgenden Dokumente beizufügen:
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Reiseförderung auch bei der Teilnahme an virtuellen Konferenzen, bei denen Teilnahmegebühren anfallen.
Sollten Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität Passau sein, stellen Sie bitte auch vor dem Besuch von virtuellen Konferenzen einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise bei der Personalabteilung (Referat VIII/4) und vermerken dort, dass die Konferenz virtuell stattfindet.
Im Falle von Stornokosten können diese über das Abrechnungsformular mit einer kurzen Erläuterung geltend gemacht werden. Die unvermeidbaren Stornokosten können Sie mit dem üblichen Abrechnungsformular abrechnen. Unter „Begründungen jeglicher Art“ tragen Sie bitte die Gründe für die Stornierung der Reise ein. Der Abrechnung fügen Sie wie gewohnt die Genehmigung der Dienst- oder Fortbildungsreise sowie die diversen Belege bei.
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten beginnt in diesem Fall ab Bekanntwerden der Tatsache, dass die Dienst- oder Fortbildungsreise nicht ausgeführt werden kann.
Für einschlägige Fragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen und Kolleginnen aus dem Referat VIII/4 in der Personalabteilung.
Das Graduiertenzentrum stellt Ihnen überdies weitere Informationen zu universitären und universitätsexternen Reisemitteln bereit.
Bitte, beachten Sie die derzeit geltenden Vorgaben des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat im Hinblick auf dienstliche Reisen.