Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums oder haben es vor kurzem abgeschlossen und würden gerne an der Universität Passau promovieren? Sie suchen aber noch nach einer Überbrückungsfinanzierung, um Ihr Promotionsprojekt auszuarbeiten und eine Promotionsfinanzierung (Promotionsstipendium oder Drittmittelstelle) einzuwerben? Dann bewerben Sie sich auf unsere Exposé-Förderung! Um Sie beim Übergang vom Studium zur Promotion optimal zu unterstützen und finanziell abzusichern, hat die Universität Passau eine sogenannte "Exposé-Förderung" eingeführt.
Die Förderung soll dazu dienen, Ihnen innerhalb von zunächst sechs Monaten die Gelegenheit zu geben, erste Schritte Ihrer Promotion zu planen und ein Exposé zur Bewerbung bei einem Promotionsförderwerk zu erstellen oder die Einwerbung einer drittmittelgeförderten Stelle vorzubereiten. Damit möchten wir Sie beim Start in die Promotion und der Einwerbung einer Finanzierung für Ihr Promotionsprojekt unterstützen.
Richtlinien über die Gewährung einer Exposé-Förderung
Stellungnahme zum Antrag auf Gewährung einer Exposé-Förderung
Sie können sich bewerben, wenn
Wenn Sie an der Juristischen Fakultät promovieren möchten, muss die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Studiengang mit einer Note abgeschlossen haben müssen, der Sie zu einer Promotion berechtigt. Als erste Orientierung hierfür können Ihnen die folgenden Angaben zu Abschlussnoten dienen. Zusätzliche Annahmevoraussetzungen können in der Fachpromotionsordnung festgelegt werden. Verbindlich sind allein die Angaben in der jeweils gültigen Fassung der entsprechenden Promotionsordnung!
Fakultät | Diplom, Magister, Staatsexamen | Master | Bachelor |
Juristische Fakultät | "vollbefriedigend" | - | - |
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | 2,3 (auf schriftlichen Antrag der betreuenden Person können Änderungen auftreten) | 2,3 | nicht möglich |
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | 2,5 (auf schriftlichen Antrag der betreuenden Person kann die Note um 0,3 herabgesetzt werden) | 2,5 | 1,3 |
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät | 2,5 (auf schriftlichen Antrag der betreuenden Person kann die Note um 0,3 herabgesetzt werden) | 2,5 | 1,3 |
Fakultät für Informatik und Mathematik | 2,5** (auf schriftlichen Antrag der betreuenden Person können Änderungen auftreten) | 2,5 | nicht möglich |
*Lehramtsstudierende: Eine Promotion ist nach erfolgreichem Abschluss der Ersten Prüfung oder Ersten Staatsprüfung möglich, wenn im Rahmen des Lehramtsstudiengangs die für die Zulassung zur Ersten Prüfung bzw. Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen nachzuweisende Hausarbeit sowie die akademischen Prüfungsleistungen in dem entsprechenden Fach nach den einschlägigen Vorschriften der für den Kandidaten oder die Kandidatin geltenden Lehramtsprüfungsordnung im angestrebten Promotionsfach gefertigt und mit mindestens der Note „gut“ bewertet wurden.
**Der Promotionsausschuss kann von dem Erfordernis des überdurchschnittlichen Studienabschlusses befreien, wenn der Bewerber oder die Bewerberin nach dem Studienabschluss überdurchschnittliche Leistungen in Informatik oder Mathematik erbracht hat, und zwei Professoren oder Professorinnen der Fakultät die Annahme befürworten.
Ja. Sie können sich bewerben, sofern Sie an der Universität Passau promovieren möchten und eine Person gefunden haben, die bereit ist, Ihre Promtion zu betreuen und Ihre Bewerbung zu unterstützen. In der Regel werden Promotionen durch Professorinnen und Professoren betreut.
Der frühestmögliche Beginn ist am 01.05.2022, der spätestmögliche Beginn ist am 01.10.2022. Grundsätzlich richtet sich der Förderbeginn allerdings nach Ihrem Studienfortschritt. Die Förderung kann beginnen, wenn Sie alle Ihre Prüfungsleistungen erbracht haben, auch wenn noch nicht alle Noten vorliegen. Ein späterer Beginn ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, spätestens jedoch bis zu zwölf Monate nach Studienabschluss.
Die Exposé-Förderung umfasst einen Vertrag als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in im Umfang von 30% der regulären Arbeitszeit. Im Falle einer Förderung wird der Vertrag für sechs Monate geschlossen.
Die Förderung kann um maximal drei Monate verlängert werden, um die Zeit bis zum Beginn der Förderung durch ein Promotionsförderwerk oder einen anderen externen Mittelgeber zu überbrücken. Zur Beantragung einer Verlängerung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Förderung der Nachweis einer Bewerbung bei einem Promotionsförderwerk oder einem externen Drittmittelgeber bei der Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums eingereicht werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht aber nicht. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel wird in der Regel eine Verlängerung der Exposéförderung jedoch nicht bewilligt.
Bitte fügen Sie die Zeugnisse aller Studiengänge bei, die Sie abgeschlossen haben, bei Bachelor-/Master-Studiengängen z. B. auch das Bachelorzeugnis.
Die Zeugnisse müssen eine Notenübersicht sowie eine Angabe zum Thema und zur Benotung der Abschlussarbeit enthalten. ggf. sollten Sie zusätzlich ein Diploma Supplement oder Transcript of Records vorlegen, aus dem die für den Abschluss relevanten Noten hervorgehen.
Bitte reichen Sie statt des Abschlusszeugnisses ein aktuelles Transcript of Records ein, das Ihre bisher erbrachten Prüfungsleistungen auflistet. Wenn Sie an der Juristischen Fakultät promovieren möchten, muss die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Bitte nehmen Sie spätestens zwei Wochen vor Bewerbungsschluss Kontakt mit uns auf. Legen Sie dar, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen, wann Sie diese angefragt haben und wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob eine Bewerbung trotzdem möglich ist und bis wann Sie ggf. Unterlagen nachreichen können. Allerspätestens eine Woche vor der Begutachtung der Bewerbungen müssen alle Unterlagen vorliegen.
Dies ist grundsätzlich möglich. Sie sollte aber – wie bei jeder anderen Bewerbung auch – sorgfältig auswählen und nur solche Belege beifügen, die einen konkreten Bezug zu Ihrer Bewerbung haben.
Die Entscheidung erfolgt nach den Auswahlkriterien:
Die Kollegiale Leitung des Graduiertenzentrums entscheidet über die Vergabe der Exposé-Förderung. Das Gremium ist zusammengesetzt aus Professor:innen und Nachwuchswissenschaftler:innen aller fünf Fakultäten.
Ja, das ist möglich.
Nach Ende der Bewerbungsfrist leiten wir alle vollständigen und formal zulässigen Bewerbungen an das Entscheidungsgremium weiter. Nach der Auswahl der Bewerber:innen durch dieses Gremium erhalten Sie eine Zu- oder Absage durch die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums. Wir bemühen uns in der Regel, Ihnen diese Entscheidung innerhalb von einem Monat nach Bewerbungsschluss mitzuteilen.
Nein, das ist leider nicht der Fall. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie im geplanten Förderzeitraum in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Passau stehen. Dabei ist unerheblich, ob Sie derzeit bzw. im Förderzeitraum als studentische Hilfskraft, als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw.. wissenschaftlicher Mitarbeiter oder im nichtwissenschaftlichen Bereich beschäftigt sind.
Nein, das ist während der Zeit, in der Sie als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in über die Exposé-Förderung an der Universität Passau beschäftigt sind, nicht möglich.
Neben der finanziellen Förderung steht Ihnen außerdem natürlich das weitere Angebot des Graduiertenzentrums zur Verfügung.
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