Workshop-Förderung
Mit dem Passau Young Researchers Excellence Centre (PYREC) wird an der Universität Passau die forschungsorientierte Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gestärkt. Mit der Vergabe der Workshop-Förderung unterstützt die Universität Passau ihren wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Vorbereitung auf eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere im europäischen Forschungsraum, indem finanzielle Mittel zur selbstständigen Organisation interdisziplinärer Workshops und Konferenzen zur Verfügung gestellt werden. Die Workshop-Förderung dient insbesondere auch der interfakultativen Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Passau und trägt damit zum Ausbau der Forschungsstärke der Universität Passau bei.
Welche Art von Veranstaltungen können gefördert werden?
Durch die Workshop-Förderung werden Veranstaltungen finanziert, die
- der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung im Rahmen der Promotion, Postdoc-Phase oder Habilitation dienen,
- insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung der Fakultäten der Universität Passau zum Ziel haben,
- die Forschung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Passau sichtbar machen
Förderfähige Veranstaltungen sind:
- Workshops, die von mindestens zwei Nachwuchsforschenden aus unterschiedlichen Fächern selbständig als Präsenzveranstaltung an der Universität Passau organisiert werden und
- deren Veranstaltungskonzept, neben einer durchdachten Planung der Durchführung, einen eindeutigen interdisziplinären inhaltlichen Bezug aufweist.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragstellerinnen oder Antragsteller können sein:
- Promovierende der Universität Passau,
- Habilitierende der Universität Passau,
- Postdocs, soweit sie Mitglieder der Universität Passau sind, die eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung oder eine Berufungsfähigkeit im Rahmen der Erlangung habilitationsäquivalenter Leistungen anstreben.
Eine Abstimmung mit den Inhabern des federführenden Lehrstuhls ist hierzu unbedingt erforderlich. Der Bewerbung ist eine schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Verantwortung für die Kostenstelle hinzuzufügen. Dies beinhaltet die Übernahme der entstandenen Mehrkosten, die nicht durch die Workshop-Förderung abgedeckt werden können.
Höhe der Förderung und Rahmenbedingungen der Kostenübernahme
Die Workshop-Förderung umfasst die Förderhöhe von bis zu 2.000 €.
Die Richtlinien zur Beschaffung und zur Bewirtung von Gästen müssen dabei eingehalten werden (eventuell sind gesonderte externe Drittmittel zu akquirieren). Die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten kann ausschließlich für externe Dozierende in Anspruch genommen werden.
Weitere Bestimmungen zur Finanzierung entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Die Workshop-Stipendien werden in einem kompetitiven universitätsinternen Verfahren vergeben. Über die Vergabe entscheidet die Kollegiale Leitung des Graduiertenzentrums im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Kollegiale Leitung ist zusammengesetzt aus Professoren und Professorinnen sowie Nachwuchswissenschaftler aller fünf Fakultäten.
Die Entscheidung erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien:
1. Die Wissenschaftliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden, nachgewiesen insbesondere durch herausragende wissenschaftliche Leistungen.
2. Die Qualität des Planungskonzepts des Workshops, nachgewiesen insbesondere durch
- Qualität der fachlichen Kurzdarstellung des Vorhabens und der angestrebten Interdisziplinarität,
- Einbettung des Vorhabens in die jeweilige Qualifizierungsphase (inhaltlich/zeitlich),
- Durchführbarkeit sowie plausible Kostenkalkulation,
- Bedeutung des Workshops für die interfakultative Vernetzung an der Universität Passau und Sichtbarmachung der Forschung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
- Erfahrungen in der Umsetzung von Veranstaltungen werden nicht vorausgesetzt, sind aber von Vorteil.
3. Aus der Veranstaltungskonzeption muss hervorgehen, dass bei einem geplanten Workshop mindestens 5 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus mindestens zwei Fakultäten der Universität Passau teilnehmen werden. Hierzu zählen beispielsweise auch Doktorandenworkshops unter der Supervision von Expertinnen und Experten im Rahmen derer der eigene Forschungsstand vorgestellt und diskutiert wird.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragsstellenden mit Publikations- und Vortragsliste
- Schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Verantwortung für die Kostenstelle seitens des Inhabers des Lehrstuhls oder der Professur, welcher federführend die Organisation der Veranstaltung übernimmt.
- Kurzdarstellung des Workshops oder der Konferenz in Bezug auf den interdisziplinären Charakter, der Förderung der interfakultativen Vernetzung von Nachwuchsforschenden der Universität Passau und der Sichtbarmachung der Forschung der Nachwuchswissenschaftler (maximal 2 Seiten)
- Darstellung des Beitrags des Workshops zur eigenen Weiterqualifizierung des Organisationsteams (maximal 2 Seiten)
- Konzept zur Veranstaltungsplanung und Durchführung (maximal 3 Seiten)
Das Konzept sollte dabei außerdem eingehen auf:
- die Kostenplanung, insbesondere bei Einladung externerer Dozierender, Honorar-, Übernachtungs-, Reise-, Bewirtungs- oder Materialkosten (unter Einhaltung der Beschaffungs- und Bewirtungsrichtlinien der Universität Passau),
- Maßnahmen zur Ausschreibung und Marketing,
- Definition der Zielgruppen und erwartete Nachfrage.
Um den Antrag auf Workshop-Förderung bearbeiten zu können, bitten wir alle Antragsstellenden die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Daten nach der DSGVO auszufüllen:
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