Abschluss
Finanzielle Förderung
Um die Dissertation konzentriert fertig stellen und/oder ein Postdoc-Projekt beginnen zu können, kann manchmal ein zeitlich begrenztes Promotionsabschluss- oder Übergangsstipendium erforderlich werden. An der Universität Passau werden solche Stipendien derzeit nur durch die Frauenbeauftragte an Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben.
Abschlussstipendien bilden immer noch die Ausnahme, sodass es wenig Förderung gibt. Nicht regional gebunden ist aktuell die FAZIT-Stiftung (Bedingung: finanzielle Notlage).
Arten der Dissertation
Prinzipiell bestehen folgende Möglichkeiten, Ihre Dissertation anzufertigen:
monografische Einzelschrift ('Buch') | publikationsbasierte (kumulative) Schrift | gemeinschaftliche Promotion |
eine Autorin beziehungsweise ein Autor | eine Autorin beziehungsweise ein Autor oder auch mehrere Autorinnen und Autoren | mehrere Autorinnen und Autoren |
ein Werk | mehrere Aufsätze | ein Werk oder mehrere Aufsätze |
beinhaltet alle Teile | Teilthemen als Aufsätze, zusätzliche Rahmung am Ende | je nach Variante |
Alleinverantwortung | Alleinverantwortung oder Kennzeichnung des Anteils | Verantwortung wird genau festgelegt |
Risiken: Länge, Dauer, Aktualität | Risiken: Annahme bei Journals, Komplexität des Verfahrens | Risiko: Komplexität des Verfahrens |
Bitte beachten Sie, dass Ihre Promotionsordnung hier weitere Vorgaben machen oder Einschränkungen vornehmen kann. Nicht zuletzt wird auch Ihre Betreuungsperson eine Meinung zu diesem Thema haben. Er oder sie kennt die Gepflogenheiten im Fachbereich.
Bitte wenden Sie sich bei publikationsbasierten Promotionen vor der Veröffentlichung der Dissertation beziehungsweise von Teilen daraus an den zuständigen Promotionsausschuss. Wurden Teile der Dissertation bereits veröffentlicht, kann dies eine spätere Veröffentlichung der Dissertation als Ganzes erschweren. Bitte sprechen Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit oder von Teilen daraus unbedingt mit Ihrer Betreuungsperson.
Veröffentlichung der Dissertation
Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation. Einzelheiten zur Veröffentlichung regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten.
Grundsätzlich gilt: Die Publikation der Dissertationsschrift muss innerhalb des in der Promotionsordnung festgelegten Zeitraumes erfolgen. Erforderlich für die Veröffentlichung ist die Druckerlaubnis seitens der zuständigen Gremien beziehungsweise Personen (Imprimatur). Bitte denken Sie daran, diese Druckerlaubnis insbesondere dann erneut einzuholen, wenn Sie die Dissertation gegenüber dem Text, der zur Begutachtung vorgelegen hat, geändert haben. Die Veröffentlichung ist durch die Vorlage von Belegexemplaren nachzuweisen.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Dissertation veröffentlichen können: An allen Fakultäten ist es möglich, der Publikationspflicht durch eine Veröffentlichung im Buchhandel oder auf elektronischem Wege über die Universitätsbibliothek nachzukommen. In einzelnen Fakultäten existieren noch die Möglichkeiten eines Selbstdrucks oder die Veröffentlichung in einer Zeitschrift beziehungsweise Reihe.
Eventuell – je nach Publikationsmedium – entstehen bei der Veröffentlchung Kosten. Meist wird der Druckkostenzuschuss dadurch begründet, dass die Publikationen sehr fachspezifisch sind und die Zielgruppe entsprechend klein ausfällt. Den geringer kalkulierten Absatz müssen die Autorinnen und Autoren durch den sogenannten Druckkostenzuschuss ausgleichen. Zur Refinanzierung können Sie Ihre Steuererklärung (Werbungskosten) nutzen, das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT und/oder sich für die Publikationsförderung des Graduiertenzentrums bewerben.
Open Access bedeutet, dass wissenschaftliche Informationen und Publikationen kostenfrei und ohne technische Beschränkung über das Internet zur Verfügung stehen. Entsprechend erreichen Open-Access-Publikationen einen hohen Grad an allgemeiner Zugänglichkeit und Verfügbarkeit, sind über Suchmaschinen leicht auffindbar und gut sichtbar. Unter der Einhaltung wissenschaftlicher Standards können sie weltweit nachgenutzt werden und fördern die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Gemäß der Berliner Erklärung bekennt sich die Universität Passau zu den Zielen von Open Access und unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, im Sinne von Open Access zu veröffentlichen. Dies kann entweder direkt durch eine Primärveröffentlichung in einer Open-Access-Verlagspublikation ("Goldener Weg") oder in Form einer Sekundärveröffentlichung auf einem Publikationsserver ("Grüner Weg") erfolgen. Autorinnen und Autoren sollten daher möglichst auf einen Selbstbehalt der Verwertungsrechte für elektronische Versionen bestehen.
Die Universitätsbibliothek stellt geeignete Möglichkeiten für die Open-Access-Veröffentlichung zur Verfügung. Als Anlaufstelle für Fragen und Informationen zu Open Access steht die Universitätsbibliothek den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beratend und unterstützend zur Seite.